Unser Ziel -
Ihre Verteidigung.

Unternehmensstrafrecht.
Kurativ und Präventiv.

Unternehmen können auf verschiedene Arten mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Betrug, Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung, Untreue – die Liste möglicher Vorwürfe ist lang. Schon die Missachtung der Kontroll- und Informationspflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Doch nicht nur das eigene Handeln stellt ein Risiko dar. Auch die Handlungen der Mitarbeiter können eine Strafbarkeit begründen. In den letzten Jahren hat sich der Druck noch einmal erhöht: Der Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden sind bemüht, Gesellschaften, ihre Führungskräfte und Organe zur Verantwortung zu ziehen. Damit gewinnt das Unternehmensstrafrecht eine immer größere Bedeutung.

sds

Um existenzbedrohende Bußgelder oder Strafen abzuwenden und Reputationsschäden zu vermeiden, bedarf es einer effektiven, individuellen Verteidigungsstrategie. INTARIA berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Unternehmensstrafrechts. Wir wehren vorläufige Maßnahmen ab, stehen Ihnen im Ermittlungs- oder Strafverfahren zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise wiederherzustellen. Sicher und kompetent verteidigen wir Ihre Interessen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. 
Auf unsere Diskretion, Qualifikation und Zuverlässigkeit können Sie sich verlassen.

Selbstverständlich unterstützt INTARIA Sie auch im Hinblick auf präventive Maßnahmen. Wir analysieren Ihren Bedarf und entwickeln eine Compliance-Strategie, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Damit stellen wir schon früh die richtigen Weichen: Unsere Experten minimieren Haftungsrisiken und verhindern, dass die Strafverfolgungsbehörden auf Sie aufmerksam werden. Bei der Installation entsprechender Systeme sind wir ebenfalls behilflich.

Herausragende Expertise. Für Ihre Sicherheit.

Als multidisziplinäre Kanzlei bieten wir Ihnen eine fachübergreifende Beratung und Vertretung im Unternehmensstrafrecht. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit Kollegen aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen und finden die beste Lösung für Ihr Problem. Mit Leidenschaft und Weitblick kümmern wir uns nicht nur im Bereich des allgemeinen Strafrechts und des klassischen Unternehmensstrafrechts um Sie. Tiefgreifende Fachkenntnisse können wir auch in den strafrechtlichen Nebengebieten und im Steuerstrafrecht vorweisen. Wir wissen, was Sie in Bezug auf Abgaben, Steuern und Zölle berücksichtigen müssen und prüfen die Möglichkeit einer präventiven Selbstanzeige. Unsere herausragende Expertise ist die Grundlage jeder erfolgreichen Compliance- und Verteidigungsstrategie – und für den Ausgang eines Verfahrens ausschlaggebend. Mit unserer Hilfe beugen Sie Straftaten vor und reduzieren Haftungsrisiken auf ein Minimum.

Sie Haben Fragen Zum Unternehmensstrafrecht?

Ihnen wird Betrug oder Untreue vorgeworfen? Sie stehen unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung? Sie planen eine Selbstanzeige oder möchten sich über Haftungsrisiken informieren?

INTARIA berät und vertritt Sie und Ihr Unternehmen in allen Angelegenheiten des Unternehmensstrafrechts. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Experten und profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und hoher fachlicher Qualifikation.

Kontakt
sds